Selbstverpflichtung der Messie-Selbsthilfegruppen
für die Kooperation mit
Organisationen, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen insbesondere Unternehmen
der pharmazeutischen Industrie, Verlagen und den Unternehmen, die betroffene
Menschen mit Messie-Syndrom als Zielgruppe ihrer wirtschaftlichen Interessen sehen und verfolgen.
Präambel
Die Messieselbsthilfegruppen, -angehörigengruppen und
-selbsthilfeorganisationen (Bundesgeschäftsstelle und Landesverbände) die
diese Selbstverpflichtung mittragen und unterschreiben, bilden den freiwilligen
Zusammenschluss das MESSIE-FORUM für die Zusammenarbeit mit den
unterschiedlichsten Organisationen.
Um die Arbeit in den Messieselbsthilfegruppen und
-organisationen sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für die Mitglieder
unabdingbar, ihre Neutralität und Unabhängigkeit strikt zu wahren.
Auf der Basis ihrer Neutralität und Unabhängigkeit
streben die Mitglieder der Messieselbsthilfeorganisationen (hierbei sind alle
gemeint, die in der Messie-Selbsthilfe tätig sind: die Messieselbsthilfegruppen,
der Landesverband und die Bundesgeschäftsstelle) eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit den übrigen Akteuren im Selbsthilfebereich,
Gesundheitswesen, Behörden, Wissenschaft und auch Unternehmen an. Die
Mitglieder begrüßen
das Interesse dieser Organisationen an einer solchen Zusammenarbeit.
Die nachstehenden Leitsätze gelten sowohl für das
MESSIE-FORUM als einen übergreifenden Zusammenschluss der
Messieselbsthilfeorganisationen und den jeweiligen Partner aus den anderen
Organisationen.
- Allgemeine
Grundsätze
- Die
beigetretenen Mitglieder des MESSIE-FORUM richten ihre Arbeit
ausschließlich
an den Erfordernissen und Interessen der von dem Messie-Syndrom
Betroffenen und deren Angehörigen aus. Sie wollen die Selbstbestimmung
dieser Menschen fördern. Bei der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen
kann es daher nicht darum gehen, vornehmlich die Erwartungen Dritter zu
erfüllen, nur um beispielsweise Zuwendungen zu erhalten.
- Die
Kooperation zwischen den beigetretenden Mitgliedern der Messie -
Selbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen
Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisation im Einklang stehen und
diesen dienen und darf nicht die Gemeinnützigkeit der Selbsthilfe gefährden
oder gar ausschließen. Die Messie - Selbsthilfegruppen und Messie -
Selbsthilfeorganisationen akzeptieren keine
Zusammenarbeit, die die Gemeinnützigkeit gefährdet
oder gar ausschließt. Auch dier Finanzierung von
Personalstellen der hauptamtlichen MitarbeiterInnen
erfolgen nicht durch Wirtschaftsunternehmen.
- In
allen Bereichen der Zusammenarbeit muss die Selbsthilfe die volle
Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten und unabhängig bleiben.
- Jedwede
Zusammenarbeit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen,
insbesondere der Pharmabranche, von Verlagen und Aufräumfirmen und
eventuell auch andere Unternehmen (Firmen, die Messies als Zielgruppe
ihres wirtschaftlichen Interesses haben), ist im Bestreben nach
Transparenz zu behandeln, um die Neutralität und Unabhängigkeit der
Selbsthilfeorganisation auch insoweit sicherzustellen. Kooperationen mit
Wirtschaftsunternehmen werden deshalb grundsätzlich
durch schriftliche Vereinbarungen begründet, die für
die Dauer ihrer Wirksamkeit an gut zugänglicher
Stelle auf der Homepage der Messie Selbsthilfegruppe/-organisation
in vollständiger Länge dokumentiert werden.
Die Messie Selbsthilfegruppe/-organisation nimmt
als Leistung grundsätzlich nur Geld an. Unentgeltliche
Unterstützung aller Art sowie
Beratungsleistungen werden prinzipiell nicht
angenommen.
- Information
und inhaltliche Neutralität
- In
Kooperation mit der Pharmaindustrie, Anbietern von Hilfsdiensten mit
wirtschaftlichen Interessen und Verlagen, die Produkte für diese
Personengruppe herstellt, ist auf eine eindeutige Trennung zwischen Werbung
für Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
und Empfehlung und Informationen der Messie
Selbsthilfegruppe/organisationen zu achten.
- Die
Selbsthilfeorganisation wirbt nicht für Produkte oder Dienstleistungen
und beteiligt sich auch nicht an deren Produktwerbung und Werbung für
Dienstleistungen, wenn diese mit wirtschaftlichen Interesse im
Zusammenhang stehen.
- Die
Selbsthilfeorganisation gibt grundsätzlich weder Empfehlungen für
einzelne Medikament, Medikamentengruppen oder Empfehlungen für bestimmte
Therapien oder diagnostische Verfahren. Es ist die Abgabe einer Empfehlung
jedoch dann denkbar, wenn diese auf Bewertungsergebnisse durch Messie -
Experten aus der Selbsthilfe beruht. Verlautbarungen von Wirtschaftsunternehmen werden
hingegen kenntlich gemacht sowie nicht unkommentiert und einseitig
weitergegeben.
- Die
Selbsthilfeorganisation sieht es übrigens als ihre Pflicht an, über die
Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten, Therapien und Klink -
Erfahrungen und diagnostischen Verfahren zu informieren. Entsprechendes
gilt für die Information über die diversen Dienstleistungsangeboten von Firmen und
deren Auswirkungen auf die Handlungsstörung. Das
gleiche gilt auch für die neue Entwicklung im Bereich der Prävention,
Kuration und Rehabilitation denn die Selbsthilfeorganisation ist in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und
nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Sie steht auch anderen
Methoden offen gegenüber.
- Die
Publikationen, die von Messie Selbsthilfegruppen und
Messie Selbsthilfeorganisationen veröffentlicht
werden und die ohne Druckkosten oder andere Zuschüsse
eines Unternehmens nicht zustande gekommen
wären, müssen den Sponsor deutlich sichtbar
auf dem Umschlag der Publikation und im Innentitel
kenntlich machen. Erscheint die Publikation bei einem
Verlag, wird im Verlagsvertrag eine entsprechende
Klausel aufgenommen, so dass auch für die Sponsoren,
die der Verlag anwirbt, Gleiches gilt. Bei
elektronischen Publikationen wird der Sponsor
ebenfalls an geeigneter Stelle dokumentiert.
- Die
Messie Selbsthilfegruppen und Messie
Selbsthilfeorganisationen lassen ihren
Internet-Auftritt und ihre Öffentlichkeitsarbeit
nicht durch Personen oder Unternehmen betreuen,
beraten oder durchführen und programmieren, die mit
Wirtschaftsunternehmen, die sie unterstützen, in
geschäftlicher oder sonstiger Verbindung stehen.
- Kommunikationsrechte
- Die
Selbsthilfeorganisation kann ggf. den sie unterstützenden Unternehmen und
Organisationen im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarungen
Kommunikationsrechte gewähren, wie z. B. das Recht der Logo-Verwendung.
Davon ausgeschlossen ist jedoch die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung
von Produkten oder Dienstleistungen. (Hierbei ist zu beachten das sich die
Logoverwendung eines Wirtschaftunternehmens, für die
Selbsthilfeorganisation von Anfang an verbietet, da zwangsläufig mit
diesem Logo Werbung gemacht wird.) Ausgeschlossen ist insbesondere eine
Vereinbarung, wonach von einer Homepage der Selbsthilfeorganisation durch
einen Link auf das Logo eines Wirtschaftsunternehmens umgeschaltet werden
kann.
- Eine
Verwendung des Logos und des Namens der Selbsthilfeorganisation darf nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Selbsthilfeorganisation erfolgen. Das
Logo muss dann originalgetreu verwendet werden. Abweichungen,
Nachbildungen oder Änderungen sind nicht zulässig.
- Die
Selbsthilfeorganisation kann ggf. den sie unterstützenden Unternehmen das
Recht gewähren, den Abdruck des Logos und/oder des Unternehmens in
Publikationen oder auf Plakaten der Selbsthilfeorganisation zu verlangen,
soweit dieses ohne besondere Hervorhebung erfolgt.
- Zuwendungen
- Die
Selbsthilfeorganisation nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen,
Firmen, der öffentlichen Hand und den Krankenkassen entgegen. Auch die
Unterstützung durch die Pharmazeutische Industrie ist möglich. Dabei
wird die Selbsthilfeorganisation vermeiden, in Abhängigkeit von einem
bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. Die
Selbsthilfeorganisation achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine
Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche
Arbeit der Selbsthilfeorganisation gefährden kann.
- Die
Selbsthilfeorganisation trifft ggf. auch Sponsoring-Vereinbarungen mit
Wirtschaftsunternehmen. Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld
oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung zu verstehen,
wenn damit eigene unternehmensbezogenen Ziele der Öffentlichkeitsarbeit
des Unternehmens verfolgt werden. Die Selbsthilfeorganisation sichert ihre
Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren dadurch ab, dass
Sponsoring-Vereinbarungen, die Zuwendung in jedwedem Umfang zum Gegenstand
haben, schriftlich fixiert und die Zuwendungen transparent gemacht werden
(veröffentlicht werden).
- Die
Selbsthilfeorganisation bietet den unterstützenden Firmen an, die im
Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen erfolgten Zuwendungen öffentlich
(z. B. auf der Homepage der Selbsthilfeorganisation) zu dokumentieren
- Unterstützung
der Forschung
- Die
Selbsthilfeorganisation der Messies begrüßt Forschungsanstrengungen, die
einer Verbesserung der Situation der chronisch erkrankten Menschen dienen.
- Die
Selbsthilfeorganisation ist grundsätzlich bereit, sich mit ihrer Fachkompetenz
an solchen Forschungsprogrammen, insbesondere an klinischen Studien zu
beteiligen, sowie über solche Forschungsprogramme, insbesondere klinische
Studien, zu berichten, um über ihre Mitgliedern (Messies - SHG´s) und
Mitgliedsverbände (z.B.: der Landesverband) die Beteiligung von Probanden an den Forschungsprogrammen bzw. Studien zu ermöglichen. Eine
solche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass die Informationen über
die Ergebnisse der Forschungsprogramme bzw. Studien sowie die Information
über das Forschungs- und Studiendesign gegenüber der
Selbsthilfeorganisation vollständig offengelegt werden. Des weiteren hält
die Selbsthilfeorganisation die Übernahme der Kosten für die genannte
Unterstützungsmaßnahme durch die betreffenden Anstalten (Universitäten),
Organisationen und Unternehmen für geboten.
- Die
Selbsthilfeorganisation versucht ihrerseits, im Interesse der Messies und
deren Angehörigen auf die Studiendesigns, Firmenpolitik,
Produkteigenschaften, Dienstleistungskonzepte, Marketing, etc. der
unterschiedlichsten Organisationen und Unternehmen Einfluss zu nehmen.
- Veranstaltungen
- Die
Selbsthilfeorganisation trägt dafür Sorge, dass die von ihr
organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität
und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
- Bei
der Festlegung der Inhalte und bei der Auswahl der Referenten achtet die
Selbsthilfeorganisation besonders darauf, dass die Sachverhalte objektiv
dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige
Darstellung zu Gunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten
Therapie oder eines bestimmten Produktes oder eines bestimmten
Dienstleistungskonzeptes grundsätzlich aus. Ist die Veranstaltung Teil
einer Sponsoringvereinbarung, dann trägt die Selbsthilfeorganisation der
Messies Sorge dafür, dass die behandelten Themenbereiche nicht allein von
Referenten, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt oder von dem
jeweiligen Sponsor finanziell abhängig sind (Honorare für die
schriftstellerische Tätigkeit, Honorare für Öffentlichkeitsarbeit und
Adressenweitergabe von Betroffenen oder Honorare für Beratungstätigkeiten
usw. usf.), behandelt werden..
7. Datenschutz / Vertrauensschutz.
-
Die Messie Selbsthilfegruppen und Messie
Selbsthilfeorganisationen dürfen die Adressen/Daten ihrer Mitglieder
grundsätzlich nur mit (schriftlicher/mündlicher) Zustimmung des
Mitglieds an Dritte weitergeben werden. Ebenso werden kein Werbematerial
oder Produktinformationen eines Unternehmens direkt an die Mitglieder
weitergegeben und die Messie Selbsthilfegruppen und Organisationen
verpflichten sich weiter, die anerkannten Regeln des Datenschutzes im
Hinblick auf die Weitergabe von Daten oder Informationen über die
Mitglieder an Unternehmen einzuhalten.
Förderverein zur Erforschung des
Messie-Syndroms (FEM) e.V.
angeschlossen: die Bundesgeschäftsstelle der
Messie-Selbsthilfegruppen und der Messie-Angehörigen-Selbsthilfegruppen
Deutschland
gez.
Marianne Bönigk-Schulz
Blomberg, 3.10.2003
Grundlage für diese
Selbstverpflichtung für die Messieselbsthilfeorganisationen und
-selbsthilfegruppen ist die Selbstverpflichtung der Mitglieder des FORUMs
chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN
von Joachim Hagelskamp
Behindertenhilfe
Frankfurt, den 3. April 2003
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